Mittwoch, 18. März 2009
Bestätigung Gemeinnützigkeit
Das Finanzamt Dresden I, 01264 Dresden, erteilt PARAGONE Dresden e. V. die vorläufige Bescheinigung, dass diese Körperschaft nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient. Die Bescheinigung gilt vom 01.01.09 bis längstens 30.06.2010.
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